Zum Inhalt springen
FAQs zum Bornemann Logbook Die wichtigsten Fragen zu unserem elektronischen Fahrtenbuch
- Ist es möglich das Fahrtenbuch selber einzurichten?
Zum Großteil kannst du das Fahrtenbuch selber einrichten. Nur in einem Punkt benötigst du Hilfe. Nach dem Einbau der Box ins Fahrzeug musst du beziehungsweise der Einbauservice Kontakt zu uns aufnehmen (05321 33 45 323). Wir benötigen anschließend folgende Angaben: Kennzeichen, IMEI der Ortungsbox, Kilometerstand. Mit diesen Daten können wir die Fahrzeuge im dazugehörigen Online Portal anlegen. Im Anschluss kannst du das Logbook in vollem Umfang nutzen. Hierfür loggst du dich mit deinen Zugangsdaten ein. Danach solltest du zuerst einmal die Fahrerstammdaten anlegen. Anschließend können einem Fahrzeug auch bestimmte Fahrer zugewiesen werden. Das Fahrtenbuch ist nun voll funktionsfähig.
- Kann es sein, dass der Tachostand und die tatsächlichen Kilometer nicht übereinstimmen?
Unter Umständen kann es passieren, dass die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit denen im Fahrzeug übereinstimmen. Dies ist ganz normal, weil die GPS Box genau aufzeichnet. Um hier Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten die Stände halbjährlich miteinander abgeglichen werden. Unser Support sollte dies für den späteren Ausdruck vermerken. Ändern darf er die Kilometer allerdings nicht.
- Ist es schlimm, wenn mein Fahrtenbuch Lücken enthält?
Eindeutig ja. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und fehlerfrei sein. Es dürfen keine Fahrten geschweige denn sonstige wichtige Angaben fehlen. In einem solchen Fall wird das Fahrtenbuch für die steuerliche Abrechnung nicht anerkannt.
- Erkennt das Finanzamt mein Fahrtenbuch immer an?
Wenn es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, wird es vom Finanzamt als Nachweis anerkannt. Um diesen gerecht zu werden, muss es vollständig, lückenlos, fehlerfrei, nicht manipulierbar, fälschungssicher und zeitnah geführt worden sein. Diese Bedingungen treffen auch auf das elektronische Fahrtenbuch zu. Daher werden sie nicht nur erfüllt, sondern noch übertroffen, denn es unterstützt dich bei der Führung. Schon während der Fahrt werden alle relevanten Informationen dokumentiert. Im Nachhinein musst du selbst also nur noch wenige Ergänzungen vornehmen. Dies garantiert eine vollständige, zeitnahe Führung. Zudem ist die Software fälschungssicher. Bei einem Fahrtenbuch mit Excel wird dieser Punkt nicht erfüllt, daher wird es vom Finanzamt auch nicht anerkannt.
- Ist es möglich das Fahrtenbuch von mehreren Standorten aus zu bearbeiten?
Das Fahrtenbuch kann jederzeit und überall bearbeitet werden. Es ist nicht an ein Gerät gebunden. Zugang hast du ausschließlich mit deinen persönlichen Logindaten. Dadurch kannst du auch über ein Handy oder Tablet auf die Weboberfläche zugreifen. Dies ist besonders nützlich, wenn du gerade schon zuhause oder noch unterwegs bist, aber die Fahrt sofort bearbeiten möchtest.
- Kann ich mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen?
Mit dem Fahrtenbuch kannst du bis zu mehrere tausend Euro sparen. Hierbei gilt im Allgemeinen: Je weniger du privat fährst, desto weniger Steuern musst du zahlen. Für eine genaue Angabe haben wir einen Firmenwagenrechner erstellt.
- Ist es möglich Einträge im Fahrtenbuch zu löschen?
Du kannst keine Einträge aus dem Fahrtenbuch löschen. Im Anschluss wäre es nicht mehr vollständig und nachvollziehbar. Allerdings kannst du alle Fahrten bearbeiten. Wenn du eine Privatfahrt getätigt hast und diese so deklarierst, werden hier alle unwichtigen Informationen gelöscht. Lediglich Datum, Uhrzeit und Kilometer bleiben im Fahrtenbuch stehen. Dienstfahrten musst du immer bearbeiten. Falls dies nicht passiert, werden sie nach einer Woche automatisch in eine Privatfahrt umgewandelt.
- Kann ich mein Fahrtenbuch selbstständig drucken?
Du kannst das Fahrtenbuch jederzeit ausdrucken – ob für private Zwecke oder das Finanzamt. Hierfür musst du nur im Portal den gleichnamigen Button auswählen. Anschließend wird die Datei entweder auszugsweise oder komplett als PDF erstellt.
- Ist es Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen?
Im Normalfall gibt es keine Pflicht ein Fahrtenbuch zu führen. Allerdings kann es dir auferlegt werden, etwa wenn du mehrfach oder schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hast. Ein Verstoß gegen eine solche Auflage wird mit einem Bußgeld und einem Eintrag in der Verkehrssünderkartei geahndet.
Quasi ein Zwang ist das Fahrtenbuch zudem, wenn du selbstständig bist und dein Fahrzeug weniger als 50 Prozent dienstlich, sondern überwiegend privat, nutzt. Hier ist es ratsam nicht über die pauschale 1-Prozent-Methode abzurechnen, weil deine Fahrtkosten ansonsten nicht (komplett) anerkannt werden.
- Kann ich Fahrten immer bearbeiten?
Ab dem Tag der Fahrt kann diese eine Woche lang bearbeitet werden. In diesem Zeitraum muss sie entweder als privat eingestuft oder um einige Angaben ergänzt werden. Zu den fehlenden Informationen, die für das Fahrtenbuch sehr wichtig sind, gehören: die Art, der Grund und der Name sowie die Adresse des besuchten Kunden/Objektes etc. Falls die Bearbeitung nicht passiert, wird die Fahrt nach den sieben Tagen automatisch als Privatfahrt eingestuft. Die anfallenden Kosten muss in dem Fall der jeweilige Fahrer tragen.