GPS Ortung – Was darf der Arbeitgeber? Fahrzeuge und Mitarbeiter im Arbeitsalltag orten

Im zweiten Teil unserer Artikelreihe möchten wir euch noch etwas mehr über das Thema Datenschutz aufklären. Wenn GPS in einem Unternehmen eingesetzt wird, müssen auch die Rechte der Mitarbeiter beachtet werden. Wir möchten hier daher noch einmal genauer darauf eingehen, was bei der Ortung im Unternehmen von Seiten des Arbeitgebers erlaubt ist und was bereits als Überwachung gilt.

GPS Ortung von Fahrzeugen in Unternehmen

Immer mehr Unternehmen setzen Telematiksysteme ein, um ihre Firmenwagen während der Dienstzeit zu orten. Diese Option bieten ihnen eine Vielzahl an Nutzungsmöglichkeiten. Ein solches Tracking ist in Deutschland legal, allerdings spielt dabei der Einsatzzweck eine wichtige Rolle, da bei der Verwendung Daten gesammelt werden. Hier greift § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG.

Fahrzeuge im Arbeitsalltag mit Hilfe von Telematiksystemen zu orten, ist rechtlich in Ordnung. So können gewisse Unternehmen ihre Routen besser planen, Umwege vermeiden und wichtige Ressourcen einsparen.

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn Unternehmen das Tracking einsetzen, um etwa ihre Fahrer und deren Pausenzeiten zu überwachen. In einem solchen Fall würde die Technik in die Persönlichkeitsrechte des Fahrers eingreifen und wäre daher nicht mehr legal. Trotzdem ist es aber nicht unmöglich, die Technik für solche Zwecke einzusetzen. Hier greifen nach § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG jedoch andere Regelungen.

Wichtig: Arbeitgeber, die orten, haben eine Informationspflicht. Sie müssen ihre Mitarbeiter deshalb im Vorfeld über die Art und den Grund informieren, um die deutsche Rechtsprechung zu befolgen. Im besten Fall geben die Mitarbeiter zudem noch eine schriftliche Einwilligung, andernfalls kann sie unter Umständen auch für ungültig erklärt werden.

Tipp: Grundsätzlich sollte der Arbeitgeber die schutzwürdigen Interessen der Arbeitnehmer seinen gegenüberstellen. Hier muss immer eine Abwägung stattfinden.

Gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz: Was ist erlaubt?

Der Datenschutz wird bei uns in Deutschland sehr hoch gehalten. Daher gibt es bei der GPS Ortung von Fahrzeugen, bei der gezwungenermaßen auch personenbezogene Daten der Mitarbeiter gesammelt werden, ein paar Regelungen zu beachten.

Achtung: Wichtig ist hierbei vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auch ohne die Absicht könnten beim Einsatz von Telematiksystemen in Dienstwagen Informationen über die eigenen Mitarbeiter gesammelt werden.

Was ist verboten:

  • Heimliche Ortung der Mitarbeiter
    Werden Telematiksysteme im Unternehmen eingesetzt, müssen die Mitarbeiter darüber informiert werden. Werden sie oder auch nur ihre Dienstwagen heimlich getrackt, kann dies erhebliche Probleme nach sich ziehen. Im besten Fall geht man offen mit der Thematik um, nennt die Gründe dafür, stellt den Nutzen (auch für die Mitarbeiter vor) und holt sich idealerweise noch deren schriftliche Einwilligung.
  • Überwachung in der Freizeit
    Eine Ortung von Dienstwagen während der Arbeitszeit ist erlaubt. Um die Rechte der Mitarbeiter zu schützen, ist eine Dauerüberwachung darüber hinaus jedoch strengstens untersagt. Im Klartext kann demnach eine Überwachung nach Feierabend oder am Wochenende für den Arbeitgeber bzw. das Unternehmen hohe Strafen nach sich ziehen. Also lieber genau aufpassen, wenn eine Privatnutzung erlaubt ist.

Kurz gesagt: Wenn ein GPS System im Fahrzeug, das auch zur Privatnutzung freigegeben ist, eingesetzt wird und der Fahrer die Ortung nicht selber ausschalten kann, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtens.

Ein Beispiel aus dem Arbeitsalltag mit Dienstfahrzeugen

Firma Meier ist ein mittelständisches Unternehmen. Es beschäftigt 10 Mitarbeiter im Außendienst. Diese haben einen Dienstwagen, das sie jederzeit auch für private Wege einsetzen dürfen.

Das Unternehmen nutzt in den 10 Fahrzeugen ein Telematiksystem. Es wird vorwiegend eingesetzt, um die Kundentermine deutschlandweit besser und effizienter planen zu können. Zudem werden damit elektronische Fahrtenbücher geführt. Die Mitarbeiter wissen darüber Bescheid und sind über die technische Unterstützung sehr dankbar. Die gesamten Arbeitsabläufe sind besser und schneller geworden und bei der Fahrtenbuchführung sparen sie persönlich viel Zeit.

Als Lösung für die privaten Strecken gibt es den Privatschalter. Dieser befindet sich griffbereit im Fahrzeuginneren und kann leicht betätigt werden, sobald man nicht mehr dienstlich unterwegs ist. Anschließend werden nur noch die Kilometer mitgeschrieben, alle anderen Informationen bleiben persönlich.

Das Wichtigste zur GPS Ortung in Kürze:

  • GPS Ortung kann dem Unternehmen einige Vorteile bringen.
  • Unternehmen dürfen Dienstwagen zu Geschäftszwecken orten.
  • Mitarbeiter müssen über den Einsatz unterrichtet werden.
  • Es werden auch personenbezogene Daten gesammelt.
  • Eine Dauerüberwachung ist verboten.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass wir für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Qualität oder Verfügbarkeit der Inhalte keine Haftung übernehmen. Die Artikel dienen lediglich als Information. Sie können und sollen eine Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt nicht ersetzen.