DSGVO: Stellung des Datenschutzbeauftragen für Unternehmen
- Persönlich Beratung durch TÜV-zertifizierte Datenschutzexperten
- Sicher: sichere Erfassung und Aufbewahrung sensibler Daten
- Einfach durch detaillierte Handungsanweisungen
Warum müssen personenbezogene Daten geschützt werden?
Konkret versteht man unter Datenschutz den Schutz personenbezogener Daten. Aber was bedeutet das im Detail? Einige gängige Beispiele, die vermutlich auch in Ihrem Betrieb regelmäßig anfallen, sind etwa:
- Daten von Kunden (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, …)
- Daten von Mitarbeitern (z.B. Personalnummer, Name, E-Mail, Adresse, …)
- Daten von Dienstleistern (z.B. Name, E-Mail, Steuer-ID, Ansprechpartner, …)
- Uvm.
Bei jedem dieser Datensätze handelt es sich um personenbezogene Daten, also Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person. Im Rahmen der DSGVO sind diese Informationen besonders schützenswert und sensibel, da sich eine natürliche Person anhand deren identifizieren lässt.
Datenschutz im Handwerk
Als Handwerksbetrieb sind Sie in ständigem Kontakt mit Kunden, legen Daten ab und dokumentieren Ihre Arbeit. Womöglich setzen Sie auf Ihrem Firmengelände auch auf Videoüberwachung, um ihr Lager zu schützen oder nutzen GPS-Systeme zur Lokalisierung Ihrer Fahrzeuge im Einsatz. In einem solchen Fall gilt es zahlreiche Punkte zu beachten – wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Datenschutz im Handwerk achten müssen.
Datenschutz in der Logistik
Als Transport- und Lagerunternehmen kommen Sie mit etlichen personenbezogenen Informationen in Berührung. Dürfen Kundendaten innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden? Ist ein eigener Datenschutzbeauftragter eigentlich Pflicht? Und wie steht es um den Einsatz von Fahrzeugen, die mit GPS-Technik ausgestattet sind? Ob Kleinunternehmen oder Logistikkonzern: Wir finden die richtige Lösung für Sie.
Datenschutz in Apotheken
Im beruflichen Alltag von Apotheken müssen Daten sensibel behandelt werden, sei es in Bezug auf Kundenkarten, Blisterservice, Botendienste oder den regelmäßigen Umgang mit den Kunden. Wie Sie datenschutzkonform mit dem Gesundheitszustand Ihrer Kunden, Bewerberdaten oder Rezepten umgehen, erläutern wir Ihnen gerne.
Datenschutz als IT-Dienstleister
Sei es der Betrieb eines kompletten Rechenzentrums, die Vernichtung von Datenträgern, die Lagerung und Archivierung sensibler Daten oder die vollständige Entwicklung und Umsetzung von IT-Systemen, Netzwerken, Software und Hardware: Heutige IT-Dienstleister müssen sich komplexen Herausforderungen stellen, die immer auch den Datenschutz beinhalten. Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner, um Sie als Berater und Datenschutzbeauftragter zu unterstützen.
Wann bin ich zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet?
Eine Verpflichtung zur Bestellung eine Datenschutzbeauftragten besteht immer dann, wenn mehr als zehn Mitarbeiter mit der regelmäßigen automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind.
Ebenfalls besteht eine Bestellpflicht für Sie immer dann, wenn Sie personenbezogene Daten besonderer Kategorien, also beispielsweise Gesundheitsdaten verarbeiten.
Aber auch Verarbeitungstätigkeiten, die einer Datenschutzfolgenabschätzung bedürfen, führen unabhängig von der mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeiteranzahl zu einer Bestellpflicht.
Ebenfalls sind Sie immer dann zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn eine geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung vorliegt.
Warum ist der Datenschutz so wichtig?
Der Datenschutz ist so wichtig, weil Verstöße gegen Vorschriften des Datenschutzes mit Bußgeldern der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde geahndet werden können und Schadensersatzzahlungen betroffener Personen auslösen können. Diese Bußgelder und Schadensersatzzahlungen müssen dabei zwar nicht zwingend existenzbedrohend sein. Sie sind jedoch dazu in der Lage, dem jeweiligen personenbezogene Daten verarbeitenden Unternehmen unnötig hohe Kosten aufzuerlegen, die durch leichtes Tun verhindert werden können.
Was beinhaltet das Angebot des Bornemann Datenschutzbeauftragten
Die Preise für eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind auf dem Markt recht hoch gelegen. Diese können und/oder wollen kleine und mittelständische Unternehmen nicht stemmen. Da allerdings, insbesondere bei dem Einsatz neuer Technologien, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend ist, stehen diese kleinen und mittelständische Unternehmen vor einem Problem. Entweder bestellen sie einen Datenschutzbeauftragten für extra diese neu einzuführenden technischen Neuerungen für viel Geld oder aber sie verschließen sich ihnen.
Diesem Problem Abhilfe zu schaffen haben wir uns zur Aufgabe gemacht. Hier erhalten Sie auf Ihre tatsächlichen Bedürfnisse maßgeschneiderte Angebote und müssen sich fortan nicht mehr technischen Neuerungen verschließen oder aber unverhältnismäßiges Kapital in die Hand nehmen.
Wieviele Beratungsstunden sind inklusive?
Sie haben unlimitierte Beratungsstunden inklusive. Wichtig hierbei ist nur, dass Sie bereits vor einem Telefonanruf einige Fragen zusammengestellt haben, die Sie beantwortet haben möchten.
Was ist eine Datenschutzfolgenabschätzung?
Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist durch Sie immer dann durchzuführen, wenn Sie eine Verarbeitungstätigkeit in Ihr Unternehmen einführen möchten, die voraussichtlich mit einem hohen Risiko der Rechte und Freiheiten betroffener Personen einhergeht, was insbesondere bei dem Einsatz neuer Technologien vermutet wird. Diese Datenschutzfolgenabschätzungen setzen sich detailliert mit der jeweiligen geplanten einzuführenden Verarbeitungstätigkeit auseinander, erkennt dabei die bestehenden Risiken und bewältigt diese im letzten Schritt. Soweit Sie eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt haben, überprüfen Sie die von Ihnen in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen kritisch wiederkehrend auf Aktualität.
Was sind Auftragsverarbeitungsverträge?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist ein Instrument, mittels dessen Sie von Ihnen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragte Unternehmen auf die Einhaltung Ihrer Weisungen verpflichten. Hierbei sind gesetzliche Mindestinhalte gefordert. In einem Auftragsverarbeitungsvertrag werden unter anderem Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt.
Hierbei haben Sie freilich bei dem einen oder anderen Punkt einen Gestaltungsspielraum, den es gilt zu Ihrem Vorteil auszugestalten.