De-minimis Förderung 2018: Bornemann Telematik ist de minimis 2018 gefördert

In jedem Jahr können durch die “De-minimis” Förderung beim BAG verschiedene Maßnahmen in Fuhrparks mit LKW unterstützt werden. Jeder Unternehmer kann die Fördermittel beantragen. Die Förderperiode läuft solange bis die Mittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Im Vergleich zu den letzten Jahren gibt es ein paar Veränderungen.

Mit der Förderung lässt sich in Fahrzeug- oder Personenbezogene Lösungen lohnenswert investieren. Besonders, wenn sie insgesamt zur Steigerung der Effizienz dienen. Dazu gehören etwa Telematiksysteme mit GPS oder eine Software zum automatischen Download aus dem digitalen Tachographen. Je nach Art der Lösung kann diese zu einer deutlichen Verbesserung und Vereinfachung im des Arbeitsalltag verhelfen.

GPS System für den gesamten Fuhrpark

Die Abläufe in einem Fuhrpark können mit Hilfe von GPS Systemen auf vielfache Weise unterstützt werden. Durch sie ist es einfacher Routen zu planen und Einsätze zu koordinieren. Zudem erhält man wichtige Daten über die Fahrzeuge. Diese helfen beim gesamten Fuhrparkmanagement: Du kannst Fahrstyle analysieren, Aufträge verschicken oder wichtige Meldungen sofort erhalten.

Automatischer Download vom Tachographen

Eine weitere Möglichkeit für LKW Fuhrparks bietet der automatische Download aus dem Tachographen. Die Aufgabe, DDD Dateien herunterzuladen, auszuwerten und zu archivieren, ist zeitintensiv und arbeitsreich. Mit dem digitalen Download wird eine große Aufgabe abgenommen. In festen Intervalle werden die DDD Dateien automatisch heruntergeladen. Hierfür ist es nicht mehr notwendig, dass die Fahrer mit ihren LKW extra auf das Betriebsgelände kommen.

“De-minimis” Förderung sinnvoll einsetzen

Wenn du die “De-minimis” Förderung beanspruchen möchtest, musst du dich vorher genau mit den verschiedenen Angeboten von Telematiksystemen beschäftigen. Hier kann man zwischen einer großen Auswahl an unterschiedlichsten Lösungen und Anbietern wählen. Wichtig sollte eine nachhaltige Senkung diverser Fuhrparkkosten sein. Außerdem sollen Mitarbeiter natürlich langfristig entlastet werden. Ob dafür ein System reicht oder sogar mehrere miteinander kombiniert werden sollen, ist vom jeweiligen Fuhrpark und dessen Ansprüchen abhängig.

Jetzt Fördergelder beanspruchen!

Sobald du dich für ein System oder sogar mehrere Lösungen entschieden hast, kannst du die “De-minimis” Fördergelder beantragen. Hierbei muss auf die Antragsfrist und bestimmte Vorgaben geachtet werden: Für 2018 läuft sie vom 8. Januar bis 1. Oktober. Während dieser Zeit kannst du bis zu fünf Anträge stellen (einen Erstantrag und vier Folgeanträge). Wichtig ist hierbei: Anträge können auch gestellt werden, wenn sich noch auf keine konkrete Maßnahme festgelegt wurde. Auf diese Weise können bewilligte Fördergelder später flexibel eingesetzt werden. Du musst lediglich spätestens fünf Monate nach Bewilligung nachweisen, dass die bewilligte Summe genutzt wurde. Um dir bei der Entscheidung zu helfen, kannst du dir noch mal einen Überblick aller Telematiksysteme von Bornemann verschaffen. Auch unsere Technik kann mit dem “De-minimis”-Programm vom Bundesamt für Güterverkehr gefördert werden. Wir erklären dir hier schrittweise, wie du dir die staatliche Förderung für dieses Jahr sichern kannst:

  1. Hol dir bei Bornemann ein Angebot für ein oder mehrere LKW ein.
  2. Anschließend musst du über das eService Portal einen vollständigen Antrag stellen. Hierfür ist dort eine einmalige, kostenlose Registrierung notwendig.
  3. Du erhältst vom BAG ein Kontrollformular. Dieses musst du innerhalb von zwei Wochen unterschrieben und online zurücksenden.
  4. Nach dem Erhalt der Zuwendungsbescheinigung hast du fünf Monate Zeit, um die bewilligte Maßnahme durchzuführen.
  5. Bestätige den Auftrag von Bornemann und vereinbare einen Liefer- bzw. Einbautermin.
  6. Zuletzt muss der Verwendungsnachweis fristgerecht an das BAG zurückgeschickt werden.

Wie bisher ist auch in 2018 die anteilige Förderung von bis zu 80% der Systeme möglich.

Achtung: Da die Förderung nur möglich ist, solange die Mittel für 2018 noch verfügbar sind, ist es ratsam, den Antrag möglichst früh zu stellen.

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